Nutzenergielieferung

Seit einigen Jahren sparen viele Unternehmen des Einzelhandels ca. 10 % ihrer Stromkosten durch den Einkauf von sogenannter Nutzenergie.

Wie funktionieren nun solche Konzepte?
Der Handel überlässt seine technischen Anlagen (Beleuchtungs-, Klima-, Lüftungsanlagen, Fahrstühle, Rolltreppen) einem Energieversorgungsunternehmen (EVU) zur Nutzung (keine Eigentumsübertragung). Mit diesen zur Nutzung überlassenen Anlagen wandelt das EVU die Primärenergie (Strom, Öl, Gas) in so genannte Nutzenergie (Licht, Kälte, Wärme, Transport, Druckluft).

Nutzenergielieferung

Als produzierendes Gewerbe hat das EVU nunmehr die Möglichkeit, über deklarierten Eigenbedarf bei seinem zuständigen Hauptzollamt die gesetzlich verankerten Möglichkeiten einer Ökosteuerreduzierung zu beantragen. Unternehmen zahlen pro KWh 2,05 Cent Ökosteuer, bei einer Million KWh (1 GWh) also 20.000 € Ökosteuer. Einige EVUs haben die Möglichkeit, ca. 80 % der gezahlten Ökosteuer zurückerstattet zu bekommen. Diese rückfließenden Mittel der Ökosteuer an das EVU dienen als Basis zur Kalkulation von Arbeitspreisen für Nutzenergielieferungen. Somit braucht die Nutzenergielieferung nur mit einem Anteil Ökosteuer kalkuliert werden und ermöglicht, nach Abzug einer vom EVU einbehaltenen Servicepauschale, Energiekostenreduzierungen von ca. 10%. Der Kunde partizipiert entweder an einem niedrigeren Preis für Nutzenergielieferung anstelle einer Stromlieferung oder bekommt einen Differenzbetrag zwischen Strompreis und Arbeitspreis für Nutzenergielieferung direkt vergütet.

Hinzuweisen bei der Umsetzung dieser Konzepte ist stets, dass die primäre Zielsetzung nicht in einer Ökosteuerreduzierung liegt. Als primäre Zielsetzung wird jeweils eine Energieverbrauchsoptimierung verfolgt. Dies ist in den zu schließenden Verträgen mit dem entsprechenden EVU festgeschrieben. Deshalb werden bei einer für die Vertragsgestaltung notwendigen Begehung vor Ort während der Datenaufnahme Energieverbrauchsoptimierungen dargestellt. Begehung, Datenerfassung und Optimierungsvorschläge geschehen insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Politik voraussichtlich vorschreiben wird, ab 2013 Rückflüsse aus Ökosteuerreduzierungen in Energiemanagementsysteme (EMS) zu investieren. Eine Vielzahl von Handelsunternehmen partizipiert schrittweise an beiden Konzepten: Zunächst werden im ersten Schritt durch Nutzenergielieferungen erhebliche finanzielle Mittel freigesetzt, im zweiten Schritt werden durch den Einsatz von EMS Energieverbrauche und -kosten gesenkt.